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Ehrungen sind dem TTC Wenden wichtig.

§ 1 Präambel

Der Tischtennis-Club (TTC) Wenden e.V. kann in Anerkennung langjähriger aktiver oder fördernder Mitgliedschaften, ehrenamtlicher Funktionärstätigkeit im Vorstand oder außerhalb und/oder besonderer sportlicher Verdienste Ehrungen aussprechen. Die Ehrungen sind ein Zeichen äußerer Anerkennung und Dankbarkeit für besondere Treue und/oder Verdienste.

§ 2 Zu berücksichtigender Zeitraum

Der für die Ehrung zu berücksichtigende Zeitraum beginnt mit der Gründung des TTC Wenden 1974 und schließt auch die Jahre nach der Umbenennung in den TTC Wenden e.V. im Jahr 2006 ein. Ist ein Mitglied zwischenzeitlich aus dem Verein aus- und danach wieder eingetreten, werden die Jahre der verschiedenen Mitgliedschaftszeiträume zusammengezählt.

§ 3 Kreis der zu Ehrenden

  1. Ehrungen für langjährige Mitgliedschaften
    a. Aktive Mitglieder
    b. Förderer des Vereins (passive Mitglieder)
  2. Ehrungen für langjährige oder besondere ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand oder außerhalb
  3. Ehrungen für Mitglieder mit besonderen sportlichen Leistungen

§ 4 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaften

  1. Aktive Mitglieder im TTC Wenden e.V.:

    i. Für 10-jährige Mitgliedschaft: TTC-Ehrenurkunde für 10 Jahre

    ii. Für 25-jährige Mitgliedschaft: TTC-Ehrenurkunde für 25 Jahre & Patches/Aufnäher für 25 Jahre

    iii. Für 40-jährige Mitgliedschaft: TTC-Ehrenurkunde für 40 Jahre & Patches/Aufnäher für 40 Jahre
    Ernennung zum TTC-Ehrenmitglied. Dies hat die Befreiung von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge gemäß § 6 der Satzung des TTC Wenden e.V. zur Folge.

    iv. Für 50-jährige Mitgliedschaft: TTC-Ehrenurkunde für 50 Jahre & Patches/Aufnäher für 50 Jahre

    v. Für 60-jährige Mitgliedschaft: TTC-Ehrenurkunde für 60 Jahre & Patches/Aufnäher für 60 Jahre

  2. Fördernde Mitglieder im TTC Wenden e.V.:

    i. Für 10-jährige Mitgliedschaft: TTC-Mitgliedsurkunde für 10 Jahre

    ii. Für 25-jährige Mitgliedschaft: TTC-Mitgliedsurkunde für 25 Jahre

    iii. Für 40-jährige Mitgliedschaft: TTC-Mitgliedsurkunde für 40 Jahre

    iv. Für 50-jährige Mitgliedschaft: TTC-Mitgliedsurkunde für 50 Jahre

    v. Für 60-jährige Mitgliedschaft: TTC-Mitgliedsurkunde für 60 Jahre

§ 5 Ehrungen für ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand oder außerhalb

  1. Für besonders verdiente Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr oder für unten nicht berücksichtigte langjährige Tätigkeiten erhalten Vorstandsmitglieder nach Ermessen des Ausschusses für Ehrungen des TTC Wenden e.V. ein angemessenes Präsent. Das gilt auch für Nicht-Vorstandsmitglieder, die sich im abgelaufenen Geschäftsjahr besonders um den TTC Wenden verdient gemacht haben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der aktuellen Ehrenordnung des Westdeutschen Tischtennisverbandes (WTTV) in der momentanen Beschlussfassung vom 10. Juli 2011. Diese ist im Anhang zu ersehen.

  2. Wesentliche Aspekte der WTTV-Ehrenordnung seien im Folgenden aufgeführt:

    i. Für 15-jährige Tätigkeit in führender Position (Vorsitzender, Sportwart, Damenwart, Geschäftsführer, Kassierer, Jugendwart) im Vorstand
    WTTV-Verdienstnadel mit Urkunde

    ii. Für 20-jährige Tätigkeit in führender Position (Vorsitzender, Sportwart, Damenwart, Geschäftsführer, Kassierer und Jugendwart) im Vorstand
    WTTV-Ehrennadel in Silber mit Urkunde

    iii. Für 25-jährige verdienstvolle Tätigkeit in weiteren Vorstandsämtern
    WTTV-Ehrennadel in Silber mit Urkunde

    iv. Für 30-jährige Tätigkeit in führender Position (Vorsitzender, Sportwart, Damenwart, Geschäftsführer, Kassierer und Jugendwart) im Vorstand
    WTTV-Ehrennadel in Gold mit Urkunde

    v. Für 35-jährige verdienstvolle Tätigkeit in weiteren Vorstandsämtern
    WTTV-Ehrenadel in Gold mit Urkunde

  3. Anträge auf Ehrungen von verdienten Personen zu § 5, Punkt 2, werden vom Schriftführer des TTC Wenden e.V. auf Beschluss des Ausschusses für Ehrungen via click.tt eingereicht. Das ist jederzeit möglich, sollte aber stets zu Anfang des Jahres geschehen. Die Anträge müssen ausreichend begründet werden.

§ 6 Ehrungen für Mitglieder mit besonderen sportlichen Leistungen

  1. TTC-Leistungsurkunde in Bronze

    i. Gewinn der Kreismeisterschaften

    ii. Aufstieg auf Kreisebene

    iii. Die TTC-Leistungsurkunde in Bronze wird auch für vergleichbare Leistungen vergeben. Hierrüber entscheidet der Ausschuss für Ehrungen des TTC Wenden e.V.

  2. TTC-Leistungsurkunde in Silber

    i. Gewinn der Bezirksmeisterschaften

    ii. Aufstieg auf Bezirksebene

    iii. Die TTC-Leistungsurkunde in Silber wird auch für vergleichbare Leistungen vergeben. Hierrüber entscheidet der Ausschuss für Ehrungen des TTC Wenden e.V.

  3. TTC-Leistungsurkunde in Gold

    i. Podestplatz in höherklassigen Meisterschaften

    ii. Aufstieg in höherklassigen Ligen

    iii. Die TTC-Leistungsurkunde in Gold wird auch für vergleichbare Leistungen vergeben. Hierrüber entscheidet der Ausschuss für Ehrungen des TTC Wenden e.V.

§ 7 Entscheidung über die Ehrung

Der Ausschuss für Ehrungen des TTC Wenden e.V. ermittelt in seiner turnusgemäß zu Jahresbeginn stattfindenden Tagung, der ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes beiwohnen sollte, den für eine Ehrung in Betracht kommenden Personenkreis gemäß den §§ 1 bis 6. Für die nach § 5, Punkt 2, betreffenden Personen wird ein Begründungstext entworfen. Vorbereitungen zur Ehrung werden in die Wege geleitet.

§ 8 Erfassung

Alle ausgesprochenen Ehrungen sind in einer gesonderten Liste schriftlich zu erfassen.

§ 9 Verleihung der Ehrung

Alle Ehrungen werden in der ihrer Bedeutung angemessenen Form verliehen. Sie werden standardgemäß im Rahmen der Jahreshauptversammlung des TTC Wenden unter einem eigenen Tagesordnungspunkt von einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes, möglichst aber des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, vorgenommen. Eine Ehrung ist auch im Rahmen einer Festivität des TTC Wenden möglich.

§ 10 Recht auf Ehrung

Ein Recht auf Ehrung besteht nicht.

§ 11 Aberkennung der Ehrung

Der Ausschuss für Ehrungen kann eine erfolgte Ehrung zurücknehmen, wenn der Geehrte durch sein Verhalten in grober Weise gegen die Vereinsinteressen und die Satzung verstoßen hat.

§ 12 Schlussbestimmungen

Diese Ehrenordnung tritt durch Beschluss der Vorstandsschaft des TTC Wenden e.V. vom 07. Januar 2014 mit sofortiger Wirkung in Kraft. Änderungen können nur durch Beschluss der Vorstandsschaft des TTC Wenden e.V. vorgenommen werden.

   

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